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lebens.raum GmbH
Wolfhelmstr. 36, 50259 Pulheim
Johannes Bruns
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Frontansicht Abrissobjekt

Ansicht des entwickelten MFH´s

Frontansicht Grundstück

Erschließung des Grundstücks

Rückseite des Grundstücks

Rückwärtige Ansicht

Stichstraße nebenan

Attraktives Grundstück mit positiver Bauvoranfrage für MFH im Zentrum von Stommeln

Eckdaten

  • Art Baugrund für Mehrfamilienhäuser
  • Lage 50259 Pulheim
  • Kaufpreis 249.000,00
  • Grundstück ca. 261
  • Bebaubar nach Nachbarbebauung
  • Immobilien-ID 137093681

Immobilie

Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück in der begehrten Hauptstraße 63, 50259 Pulheim Stommeln. Die Lage im Ortskern zählt zu den gefragtesten Wohngegenden, mit hervorragender Infrastruktur und bester Anbindung.

Das Grundstück verfügt über eine positive Bauvoranfrage und ermöglicht den Bau von mindestens 300 m² Wohnfläche – ideal für ein Mehrfamilienhaus. Geplant sind außerdem sechs Stellplätze, die den zukünftigen Bewohnern optimalen Komfort bieten.

Aktuell ist das Grundstück mit einem Abrissobjekt bebaut, das derzeit noch verpachtet ist. Dadurch können während der Entwicklungs- und Planungsphase Einnahmen generiert werden, die die Finanzierung und Bankrate entlasten.

Die Erschließung ist bereits vorhanden, sodass Sie sofort mit der Planung beginnen können. Zudem stehen Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten über die KfW und die NRW-Bank zur Verfügung, um Ihr Bauvorhaben noch wirtschaftlicher zu gestalten.

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit in einer Top-Lage mit großem Potenzial!

Lage

Das Grundstück befindet sich in der Hauptstraße 63, 50259 Pulheim Stommeln, einer äußerst begehrten Lage im Ortskern von Stommeln.

In unmittelbarer Umgebung finden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Bäckereien und Einzelhandelsgeschäfte. Auch Apotheken, Ärzte sowie verschiedene Dienstleistungen sind bequem zu Fuß erreichbar, was den Standort für zukünftige Bewohner besonders attraktiv macht.

Die Anbindung an das nahegelegene Köln ist hervorragend. Die Kölner Innenstadt ist etwa 20 Kilometer entfernt und sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in ca. 25 Minuten zu erreichen. Der S-Bahnhof Stommeln liegt nur wenige Minuten entfernt und bietet eine schnelle Verbindung nach Köln und in die umliegenden Städte.

Die zentrale Lage kombiniert mit einer ruhigen und grünen Umgebung macht dieses Grundstück zu einer erstklassigen Investitionsmöglichkeit

Bebaubarkeit

Das Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für eine Neubebauung gemäß § 34 BauGB, das heißt, die Bebauung richtet sich nach der umliegenden Bebauung. Eine positive Bauvoranfrage liegt bereits vor, die den Bau von rund 300 m² Wohnfläche ermöglicht. Dies bietet ausreichend Platz für ein attraktives Mehrfamilienhaus oder großzügige Wohneinheiten.

Die vorhandene Bebaubarkeit und Planungssicherheit durch die Bauvoranfrage machen dieses Grundstück zu einer hervorragenden Investitionsmöglichkeit, um modernen Wohnraum in einer gefragten Lage zu schaffen.

Erschließung

Das Grundstück ist bereits erschlossen, da es an der zentralen Hauptverkehrsader des Ortes liegt.

Sonstiges

Alle Angaben dieses Exposés sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Informationen, die uns von unserem Auftraggeber oder sonstigen Dritten übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben. Der Nachweisvertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, so ist dies innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Exposés, oder der Inanspruchnahme unserer Maklerdienstleistung, schriftlich anzuzeigen. Kommt ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, so hat der Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) an uns zu entrichten. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

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